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Pressemitteilung vom 18.01.2011
Förderung energetischer Modernisierungen:
Ab 1. März 2011 wieder KfW-Mittel für Einzelmaßnahmen
Haus- und Wohnungseigentümer, die ihre Wohnimmobilie energetisch modernisieren möchten, erhalten ab dem 1. März 2011 auch für Einzelmaßnahmen wieder Fördermittel von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Dies teilt die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland mit. Die KfW hatte zum 31. August 2010 die Förderung von Einzelmaßnahmen eingestellt, obwohl gerade private Eigentümer häufig nur zeitlich versetzte Einzelmaßnahmen finanzieren können.
Eigentümer, die beispielsweise nicht einmalig eine vollständige Modernsierung planen, sondern Schritt für Schritt die Dämmung verbessern, die Heizungsanlage oder Fenster erneuern oder eine Lüftungsanlage einbauen möchten, können somit wieder mit staatlicher Hilfe rechnen. Wie bei den meisten anderen Programmen gewährt die KfW Investitionszuschüsse und Kredite. Die KfW verlangt allerdings ab dem 1. März, einen Sachverständigen in das Bauvorhaben einzubeziehen. „Die technischen Anforderungen sind inzwischen so hoch, dass die KfW fachmännische Beratung für notwendig hält“, sagte Alexander Wiech, Sprecher von Haus & Grund Deutschland. Neu ist zudem, dass sich die Mindestanforderungen an die Gebäudehülle nicht mehr nur auf die neu aufzubringende Dämmung beziehen. Künftig wird auch eine bereits vorhandene Dämmung berücksichtigt. Der zusätzliche Dämmaufwand ist damit gegebenenfalls geringer.






